Gesetzesvorbehalt
Gesetzesvorbehalt, dem Gesetzgeber ausdrücklich in der Verfassung erteilte Befugnis, ein Grundrecht unmittelbar durch Gesetz einzuschränken oder die Verwaltung gesetzlich zur Einschränkung zu ermächtigen. Der Gesetzesvorbehalt kann den Gesetzgeber allgemein zur Einschränkung ermächtigen (einfacher Gesetzesvorbehalt, z. B. in Artikel 2 Absatz 1 und 2; Artikel 8; Artikel 12
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