Verfügungsbeschränkung
Verfügungsbeschränkung, Dispositionsbeschränkung,
auf Gesetz oder behördlicher Anordnung beruhende Einschränkung der Verfügungsbefugnis, d. h. der Befugnis des Inhabers eines Rechts, eine Änderung des Rechts (z. B. durch Übertragung, Belastung, Aufhebung) unmittelbar durch eigene Machtvollkommenheit herbeizuführen. Einer Verfügungsbeschränkung im Sinne eines völligen Verfügungsverbots war z. B. der Gemeinschuldner im Konkurs unterworfen. Nach der ab
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