Geschäftsstelle (Justiz)
Geschäftsstelle, Justiz:
Organisationsteil des Gerichts und der Staatsanwaltschaft, zuständig für alle nicht vom Rechtspfleger wahrgenommenen nicht richterlichen Geschäfte, v. a. für die Verwaltung des Schriftverkehrs, für zahlreiche Beurkundungen, für die Bewirkung von Ladungen und Zustellungen im Amtsbetrieb und die Erteilung einfacher Vollstreckungsklauseln. Die Geschäftsstelle ist mit Urkundsbeamten besetzt (§ 153 Gerichtsverfassungsgesetz); sie
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