Geschäftsverteilung (Gerichtswesen)

Geschäftsverteilung, Gerichtswesen:

Das Präsidium des Gerichts bestimmt die Besetzung der Spruchkörper (z. B. Kammer, Senate) und verteilt die Geschäfte auf die einzelnen Richter und Spruchkörper jeweils für ein Jahr im Voraus. Innerhalb des Spruchkörpers verteilt der Vorsitzende die Geschäfte auf die Mitglieder nach Grundsätzen, die er für ein Jahr im Voraus festlegt.

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