Geschichte
1918 wurde in Deutschland das Wahlrecht für Frauen verabschiedet. Im Jahr 1949 hieß es im deutschen Grundgesetz erstmals: »Männer und Frauen sind gleichberechtigt«. Das »Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts« – das sogenannte Gleichberechtigungsgesetz – trat am 1. Juli 1958 in Kraft.
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Mitwirkende
Britta Weimer-Kuschnigg
Quellenangabe