Gleichberechtigungsgesetze

Gleichberechtigungsgesetze, 1) das am 1. 7. 1958 in Kraft getretene (Bundes-)Gesetz vom 18. 6. 1957, das die durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten (und mit Wirkung zum 1. 4. 1953 aufgrund von Artikel 117 GG außer Kraft gesetzten) Bestimmungen des bei Inkrafttreten des Grundgesetzes geltenden Familienrechts neu formuliert hat,

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