Gebrauchsmuster
Gebrauchsmuster, ein gewerbliches Schutzrecht für technische Erfindungen, das neben dem Patent besonders zum Schutz von kleineren Erfindungen geschaffen wurde. Das Gebrauchsmusterrecht ist im Gebrauchsmustergesetz in der Fassung vom 28. 8. 1986 (mit Änderungen) geregelt. Hiernach können als Gebrauchsmuster nur solche technischen Erfindungen geschützt werden, die neu sind und auf
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