Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Gemeinschaftsgeschmacksmuster, einheitliches Geschmacksmuster der Europäischen Gemeinschaften (EG) zum Schutz der Idee zur äußeren Gestaltung von Produkten; eingeführt durch die im März 2002 in Kraft getretene Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Nach dieser Verordnung kann durch einmalige Anmeldung beim Europäischen Markenamt (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante) oder durch erstmalige öffentliche Zugänglichmachung ohne
Informationen zum Artikel
Quellenangabe