Titelschutz

Titelschutz, rechtlicher Schutz der Titel von Werken. Als geschäftliche Bezeichnungen werden Werktitel nach § 5 Marken-Gesetz geschützt. Hierunter sind Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Film-, Ton-, Bühnen- oder sonstigen vergleichbaren Werken zu verstehen (z. B. »Der Spiegel«, »Die ZEIT«). Sie genießen Markenschutz entweder durch die Eintragung als Marke

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