frei Schiff – frei Gut
frei Schiff – frei Gut, der völkerrechtliche Grundsatz, dass feindliches Eigentum (ausgenommen Konterbande) unter neutraler Flagge der Beschlagnahme im Seekrieg nicht unterliegt. Dieser Grundsatz ist durch die völkerrechtlichen Bestimmungen zum Banngut nur noch von geringer Bedeutung.
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