Banngut (Völkerrecht)

Banngut, Bannware, Völkerrecht:

Güter, die dafür geeignet und dazu bestimmt sind, das militärische Potenzial eines Krieg führenden Staates zu stärken und deren privater Seetransport in feindliche Häfen einem neutralen Staat deshalb durch einen Krieg führenden Staat verboten wurde. Man kann Schiffe, die Banngut befördern, anhalten und durchsuchen, das Banngut selbst darf konfisziert werden

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