Geständnis (Recht)

Geständnis, Recht:

1) Strafrecht: das Eingestehen eines Sachverhalts. Es unterliegt dem Grundsatz freier Beweiswürdigung, das Gericht braucht ihm nicht zu folgen. Die Erzwingung eines Geständnisses (Geständniszwang) ist verboten; bei der Vernehmung eines Beschuldigten darf die Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung nicht durch Misshandlung, Ermüdung, körperlichen Eingriff, Verabreichung von Mitteln, Quälerei, Täuschung

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