Freiheit der Meere

Freiheit der Meere, Grundsatz des völkerrechtlichen Gewohnheitsrechts, wonach die hohe See der Staatsgewalt einzelner Staaten entzogen ist und bleiben muss, weswegen sie der freien Nutzung aller durch Schifffahrt und Fischerei sowie in sonstiger Weise (z. B. Ausbeutung und Nutzung des Meeresgrundes, Überflug) offensteht. Die Grenze dieser Freiheit ist die

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