Frachtbrief

Frachtbrief, Urkunde über den Abschluss und den Inhalt des Frachtvertrags zwischen Absender und Frachtführer (§ 408 HGB). Der Frachtführer kann vom Absender die Ausstellung eines Frachtbriefes verlangen, ein Frachtbriefzwang besteht nicht. Der Frachtbrief wird in drei Originalausfertigungen ausgestellt, die vom Absender unterzeichnet werden. Eine Ausfertigung ist für den Absender

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