Flüchtlinge

Internationales Recht

Die Genfer Flüchtlingskonvention (1951) definiert gemäß dem Völkerrecht, was unter einem Flüchtling verstanden wird. Er oder sie ist eine Person, die »aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit

Mitwirkende

Brigitte Lotz, Henning Aubel

Quellenangabe

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