Internationales Recht
Die Genfer Flüchtlingskonvention (1951) definiert gemäß dem Völkerrecht, was unter einem Flüchtling verstanden wird. Er oder sie ist eine Person, die »aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit
Informationen zum Artikel
Mitwirkende
Brigitte Lotz, Henning Aubel
Quellenangabe