Finanzhilfe (Finanzwissenschaft)

Finanzhilfe, Finanzwissenschaft:

1) Bezeichnung für finanzielle Leistungen, mit denen sich der Bund im Rahmen des Finanzausgleichs gemäß Artikel 104 a GG an bestimmten besonders bedeutsamen Investitionen der Länder und Gemeinden beteiligt. In der Systematik des Finanzausgleichs stellen diese Finanzhilfen ebenso wie z. B. die Bundesergänzungszuweisungen eine Form der Zuweisungen dar. Seit Jahrzehnten

Quellenangabe

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