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Landessteuern

Landessteuern, Ländersteuern,

Bezeichnung für diejenigen Steuern, für die die Länder die Ertragshoheit besitzen, deren (gesamtes) Aufkommen also im Rahmen des Finanzausgleichs den Ländern zusteht. Nach Artikel 106 Absatz 2 GG sind dies die Vermögen-, die Erbschaft-, die Grunderwerb-, die Kraftfahrzeug-, die Bier-, die Feuerschutz-, die Rennwett- und Lotteriesteuer sowie die Spielbankabgabe. Wesentlich

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