Gemeinschaftsaufgaben
Gemeinschaftsaufgaben, bestimmte Aufgaben, die gemeinsam durch den Bund und die Länder wahrgenommen werden. Das Grundgesetz sieht grundsätzlich eine Trennung von Bundes- und Landesverwaltung vor. Nach 1949 hat sich aber auf vielen Gebieten ein Zusammenwirken von Bund und Ländern bei der Planung, Finanzierung und Durchführung staatlicher Aufgaben mit landesübergreifender Bedeutung
Quellenangabe