Lehnsherren und Vasallen
Die Vergabe eines Lehens erfolgte nach festgelegten Regeln. Seit dem 9. Jahrhundert leistete der Empfänger eines Lehens, der Vasall oder Lehnsmann, seinem Lehnsherrn einen Eid. Dabei schwor der Vasall seine Treue, indem er seine Hände in die seines Lehnsherrn legte. Durch diesen sogenannten Handgang machte der Vasall deutlich, dass er
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Mitwirkende
Dr. Kay Peter Jankrift
Quellenangabe