Eid

Als Eid bezeichnet man einen Schwur oder die feierliche Bekräftigung einer Aussage.

Zeugenaussagen vor Gericht müssen unter Umständen beeidet werden. Der Eid dient der Rechts- und Urteilsfindung. Das Beschwören (Beeiden) einer bewusst falschen Aussage (Meineid), der »fahrlässige Falscheid« und die falsche eidesstattliche Versicherung sind strafbar.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.