Eid
Als Eid bezeichnet man einen Schwur oder die feierliche Bekräftigung einer Aussage.
Zeugenaussagen vor Gericht müssen unter Umständen beeidet werden. Der Eid dient der Rechts- und Urteilsfindung. Das Beschwören (Beeiden) einer bewusst falschen Aussage (Meineid), der »fahrlässige Falscheid« und die falsche eidesstattliche Versicherung sind strafbar.
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