Lehen

Das Lehen bezeichnet die Nutzungsrechte an Ländereien.

Das Lehnswesen bildete die Grundlage der abendländischen Staats- und Gesellschaftsordnung während des Mittelalters. Mit der Vergabe des Lehens durch den Lehnsherrn an den Vasallen (Lehnsträger) war eine Treueverpflichtung verbunden.

Quellenangabe

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