Ritter

Als Ritter [mittelhochdeutsch, = Reiter] galten im Mittelalter zunächst die freien, zu Pferd kämpfenden Krieger, dann auch Ministerialen im Waffendienst.

Um den Kriegerstand wirtschaftlich abzusichern, überließ der König jedem Ritter Grundbesitz als Lehen. Knaben aus ritterlichem Geschlecht traten mit sieben Jahren bei der Frau eines Ritters in den Pagendienst, mit 14 Jahren wurden sie Knappen, mit 21 Jahren erhielten sie den Ritterschlag (Schwertleite), durch den sie wehrhaft und mündig (volljährig)

Quellenangabe

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