Fahrzeugbrief

Fahrzeugbrief, seit 2005 Zulassungsbescheinigung Teil II,

Urkunde, die der Sicherung des Eigentums u. a. Rechte am Kfz dient. Die Zulassungsstelle trägt das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs und die Personalien des Fahrzeughalters in den Fahrzeugbrief ein, der für jedes Kfz bei der erstmaligen Zulassung ausgestellt wird (§ 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Der Verlust des Fahrzeugbriefs ist der zuständigen Zulassungsstelle

Quellenangabe

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