Halter (Straßenverkehrsrecht)
Halter, Straßenverkehrsrecht:
Halter eines Kfz oder Kfz-Anhängers ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (es gibt keine gesetzliche Definition), wer das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die tatsächliche Verfügungsgewalt besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt. Der »Gebrauch« bezieht sich in erster Linie auf die Benutzung des Fahrzeugs zum Fahren im
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