Schuldschein
Schuldschein, eine vom Schuldner zur Sicherung des Beweises über das Bestehen der Schuld für den Gläubiger ausgestellte Urkunde, die die Verpflichtung entweder begründet oder bloß bestätigt. Der Schuldschein ist Beweis-, kein Wert- oder Legitimationspapier. Das Eigentum am Schuldschein steht dem Gläubiger zu (§ 952 BGB). Bei Erfüllung der Schuldverbindlichkeit
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