Fahrzeugschein

Fahrzeugschein, seit 2005 Zulassungsbescheinigung Teil I,

öffentliche Urkunde, die von der Zulassungsstelle aufgrund der Betriebserlaubnis oder der EU-Typgenehmigung und nach Zuteilung des Kennzeichens ausgefertigt und ausgehändigt wird. Der Fahrzeugschein ist stets mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung vorzulegen. Seine sachlichen und personenbezogenen Angaben müssen ständig den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Siehe auch Fahrzeugbrief.

Quellenangabe

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