Europäischer Haftbefehl

Europäischer Haftbefehl, eine justizielle Entscheidung, die in einem Mitgliedsstaat der EU ergeht und die Festnahme und Übergabe einer gesuchten Person durch einen anderen Mitgliedsstaat bezweckt, weil die Person wegen des Verdachts einer Straftat oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherung verfolgt wird. Geschaffen wurde der Europäische Haftbefehl

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.