Europäischer Betriebsrat.
Europäischer Betriebsrat. In der Richtlinie 94/45/EG ist die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrates oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen vorgesehen. Die Richtlinie bezieht sich nur auf gemeinschaftsweit operierende Unternehmen mit mindestens 1 000 Arbeitnehmern in den Mitgliedsstaaten und davon
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