Ertragswert (Steuerrecht)

Ertragswert, Steuerrecht:

bei der Berechnung des Einheitswertes land- und forstwirtschaftlicher Betriebe für den Wirtschaftsteil des Betriebes zugrunde gelegter Wert; er ist definiert als das 18-Fache des durchschnittlichen, nachhaltig erzielbaren Reinertrages des Betriebes (angenommene Verzinsung 5,5 %) und wird durch ein vergleichendes Verfahren über besonders ausgewählte Betriebe oder Betriebsteile ermittelt (§§ 36 ff.

Quellenangabe

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