Ertragsgesetz

Ertragsgesetz, Bezeichnung für einen produktionstheoretischen Zusammenhang, der 1766 von A. R. J. Turgot für die landwirtschaftliche Erzeugung im Bodenertragsgesetz formuliert wurde. Danach nimmt der Ertragszuwachs auf einem bestimmten Bodenstück von einem bestimmten Einsatz des variierten Produktionsmittels an (z. B. des Arbeits- oder Düngemittelaufwands) bei Konstanz der übrigen Produktionsmittelmengen ab. Später wurde

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