Vermittlungsausschuss (Recht)
Vermittlungs|ausschuss, Recht:
in Deutschland ein Ausschuss aus je 16 Mitgliedern des Bundestags und des Bundesrats, der bei Meinungsverschiedenheiten zwischen beiden Körperschaften über eine Gesetzesvorlage einberufen werden kann, um einen für beide Verfassungsorgane akzeptablen Kompromiss zu finden (Artikel 77 Absatz 2 GG, Gesetzgebungsverfahren). Der Vermittlungsausschuss kann bei Einspruchsgesetz binnen drei Wochen nach Eingang
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