Einlassung (Zivilprozess)

Einlassung, Zivilprozess:

die auf Abweisung der Klage als unbegründet zielende Stellungnahme des Beklagten, gleichbedeutend mit Verhandlung zur Hauptsache. Die Einlassung kann in einem Bestreiten der Klagebehauptungen, in der Erhebung von Einreden oder in Rechtsausführungen bestehen. Bei fehlender Einlassung (Nichtverhandeln oder Geltendmachung nur prozessualer Mängel) kann Versäumnisurteil ergehen oder Präklusion eingreifen. Die Einlassung

Quellenangabe

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