Erledigung der Hauptsache (Prozessrecht)

Erledigung der Hauptsache, Prozessrecht:

Ist während eines Prozesses die einmal zulässige und begründete Klage der Sache nach gegenstandslos geworden, etwa weil der Beklagte die geforderte Leistung erbracht hat oder der angefochtene Verwaltungsakt zurückgenommen wurde, und erklärt daraufhin der Kläger, dass die Hauptsache erledigt sei, so stellt das Gericht, wenn der Beklagte auf Klageabweisung besteht,

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