Einheitsstrafe.
Einheitsstrafe. Herkömmlich wird zwischen verschiedenen Arten der Freiheitsstrafe, nämlich nach ihrer Schwere, unterschieden. Das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland kannte bis 1970 Zuchthaus, Gefängnis, Einschließung und Haft, das StGB der DDR differenzierte zwischen Freiheits- und Haftstrafe; das schweizerische StGB trennt in der bis 31. 12. 2006 geltenden Fassung noch
Informationen zum Artikel
Quellenangabe