Übertretung (Strafrecht)
Übertretung, Strafrecht:
früher in der Bundesrepublik Deutschland Bezeichnung für Straftaten, die mit Haft bis zu sechs Wochen oder mit Geldstrafe bis zu 500 DM bedroht waren. Die Deliktskategorie der Übertretung wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1975 abgeschafft, die Tatbestände wurden meist in Ordnungswidrigkeiten umgewandelt. – Auch das österreichische Recht kennt
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