Einschließung (Strafrecht)

Einschließung, Strafrecht:

früher eine nicht entehrende Form der Freiheitsstrafe (ein Tag bis 15 Jahre), die die Festungshaft ablöste; in der Bundesrepublik Deutschland 1969 zugunsten der Einheitsstrafe aufgehoben. – Während das österreichische Strafrecht die Einschließung nicht kennt, ist sie in der bis 31. 12. 2006 geltenden Fassung des StGB der Schweiz

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