Ehrengerichte

Ehrengerichte, historische Bezeichnung für die Berufsgerichte, die sowohl für die Ahndung von Verstößen gegen die ordnungsgemäße Berufsausübung als auch für berufsbezogene Streitigkeiten zuständig sind. Ihre Verfahren müssen rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen. Militärische Ehrengerichte entstanden im 18. Jahrhundert. Sie hatten über das Verhalten von Offizieren in Ehrenangelegenheiten zu urteilen; 1919

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