Deutsch-Tschechoslowakischer Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit
Deutsch-Tschechoslowakischer Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit, Deutsch-Tschechoslowakischer Nachbarschaftsvertrag,
unterzeichnet am 27. 2. 1992 in Prag. Das den »Prager Vertrag« vom 11. 12. 1973 (»Normalisierungsvertrag«) ablösende Abkommen sollte die Aussöhnung nach dem Zweiten Weltkrieg zwischen Deutschen, Tschechen und Slowaken fördern; es bestätigte die bestehenden Grenzen und sicherte den Angehörigen der deutschen Minderheit in der ČSFR einen Minderheitenschutz nach den
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