Deutsch-Französischer Vertrag
Deutsch-Französischer Vertrag, Élysée-Vertrag [eliˈzeː-], am 22.1.1963 zwischen Bundeskanzler K. Adenauer und Präsident C. de Gaulle im Élysée-Palast abgeschlossener Vertrag, der als Ausdruck der nach dem Zweiten Weltkrieg betriebenen Politik der deutsch-französischen Aussöhnung eine ständige Konsultation und eine dauerhafte Zusammenarbeit auf den Gebieten der Außen-, Verteidigungs-, Wirtschafts-, Entwicklungs- und Kultur-, besonders Schul- und Jugendpolitik sicherstellen sollte.
Die Vertragspartner vereinbarten u. a. regelmäßige Treffen der Staats- und/oder Regierungschefs sowie besonders der für Äußeres, Verteidigung und Jugendfragen zuständigen Minister (und ihrer nachgeordneten Behörden). Im Rahmen des Deutsch-Französischen Vertrages entstand 1963 das Deutsch-Französische Jugendwerk (Abkürzung DFJW) für den Jugendaustausch zwischen Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland.
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