Deutsch-Polnischer Grenzvertrag

Deutsch-Polnischer Grenzvertrag, im Gefolge des Zwei-plus-vier-Vertrags vom 12. September 1990 geschlossener Vertrag, in dem Polen und die Bundesrepublik Deutschland die beiderseitige Grenze entlang der Oder-Neiße-Linie als unverletzlich anerkennen; unterzeichnet am 14. November 1990 in Warschau. Damit gab Deutschland völkerrechtlich verbindlich seinen Anspruch auf Teile des früheren deutschen Reichsgebiets zwischen der Oder-Neiße-Linie im

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