Gesetzgebungsfunktion: der Bundestag als Legislative
Die gesetzgebende Gewalt heißt Legislative. In Deutschland sind das die Parlamente, auf Bundesebene also der Bundestag. Er kann selbst neue Gesetze vorschlagen und darüber abstimmen. Außerdem kann er über Vorschläge anderer Organe, z. B. des Bundesrats, diskutieren und anschließend über sie abstimmen. Der Bundesrat ist die legislative Vertretung der Länder
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