Bestätigungsvermerk

Bestätigungsvermerk, ein nach § 322 HGB vorgeschriebener formalisierter Vermerk zum Jahresabschluss und zum Konzernabschluss, mit dem der Wirtschaftsprüfer die Öffentlichkeit über das Ergebnis der Prüfung des Abschlusses unterrichtet.

Quellenangabe

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