Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, Abkürzung GoB,

unbestimmter Rechtsbegriff, der ein System von Regeln bezeichnet, nach denen ein Unternehmen (Kaufmann) seine Geschäftsvorfälle in der Buchführung aufzuzeichnen (§ 238 HGB) und im Jahresabschluss darzustellen hat (§ 243 HGB). Die GoB, die auch für Zwecke der Besteuerung zu beachten sind (§§ 140 ff. AO, §§ 4–5 EStG), umfassen die

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