Abschluss (Handelsrecht)
Abschluss, Handelsrecht:
die nach § 242 HGB zum Schluss eines Geschäftsjahres erforderliche Endabrechnung der Bücher und Konten zur Ermittlung des Geschäftserfolgs (Jahresabschluss, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung).
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