Prüfung des Abschlusses
Prüfung des Abschlusses, Abschlussprüfung, Prüfung,
die Prüfung von Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung (Jahresabschluss) und gegebenenfalls Lagebericht eines Unternehmens oder einer sonstigen Organisation durch externe Abschlussprüfer aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Pflichtprüfung) oder als freiwillige Prüfung. Prüfungspflichtig sind Personen- und Kapitalgesellschaften bestimmter Größenordnung (§§ 316–324 HGB beziehungsweise §§ 6 und 14 Publizitätsgesetz), Genossenschaften (§§ 53–59 Genossenschaftsgesetz), Stiftungen und Wirtschaftsbetriebe
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