Bestallung

Bestallung, die dem Vormund, Pfleger oder Betreuer (§§ 1791, 1915 BGB, § 290 FamFG) ausgehändigte Bescheinigung über seine Bestellung; früher für: Anstellung als Beamter und für Approbation für Ärzte, Zahn-, Tierärzte, Apotheker.

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