Approbation (Recht)
Approbation [lateinisch »Billigung«, »Genehmigung«] die, -/-en, Recht: früher Bestallung,
staatliche Anerkennung der Berechtigung zur Berufsausübung für die höheren Heilberufe des Arztes, Tierarztes, Zahnarztes, Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Apothekers. Die Voraussetzungen ihrer Erteilung, ihres Erlöschens und ihrer Rücknahme bestimmen sich für Ärzte nach der Bundesärzteordnung in der Fassung vom 16. 4. 1987 und der Approbationsordnung in der Fassung
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