Vormund
Vormund, der vom Amtsgericht bestellte und beaufsichtigte Betreuer und gesetzliche Vertreter für eine Person (Mündel), der die volle Geschäftsfähigkeit fehlt (Minderjähriger). Eine Vormundschaft über Volljährige gibt es seit 1992 nicht mehr; an ihre Stelle ist die »Betreuung« getreten.
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