Besitzmittlungsverhältnis

Besitzmittlungsverhältnis, besitzrechtliche Beziehung zwischen mittelbarem und unmittelbarem Besitzer einer Sache (Besitz). Voraussetzung für das Entstehen eines Besitzmittlungsverhältnisses ist unmittelbarer Besitz einer Person (z. B. des Mieters an der Mietsache) und ein Rechtsverhältnis (z. B. Miete) dieser Person zu einer anderen (z. B. zum Vermieter), aus dem sich ergibt,

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