Vaterschaft
Vaterschaft, das Rechtsverhältnis des Vaters zu seinem Kind. Vater ist nach der Umschreibung in § 1592 BGB der Mann, der entweder mit der Mutter verheiratet ist oder der das Kind anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt worden ist. Kommt ein Kind erst nach dem Tod des Ehemanns seiner
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